Veräußerung von Baugrundstücken im Baugebiet Nord-West II

Veräußerung von Baugrundstücken im Baugebiet Nord-West II zur Bebauung mit je einem Mehrfamilienhaus im Bieterverfahren

Der Markt Nandlstadt veräußert nachfolgende Grundstücke im Bieterverfahren gegen Höchstgebot: o Flurnummer 751/81 der Gemarkung Nandlstadt (siehe Lageplan) Grundstücksgröße: 1.044 qm (nach amtl. Vermessung) o Flurnummer 751/82 der Gemarkung Nandlstadt (siehe Lageplan) Grundstücksgröße: 1.056 qm (nach amtl. Vermessung) Die Grundstücke befinden sich am südlichen Rand des Baugebietes „Nord-West II“, für welches ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht. Die Grundstücke sind voll erschlossen und können gemäß Bebauungsplan mit je einem Mehrfamilienhaus mit einem Baukörper von max. 22x12 m bebaut werden. Es besteht die Möglichkeit, ein Angebot für ein einzelnes Grundstücks abzugeben oder für beide gemeinsam. Sämtliche Informationen und Unterlagen finden sich auf der Homepage des Marktes Nandlstadt (www.markt-nandlstadt.de) unter Bauen/Neubaugebiet Nord-West II.

Baugebiet_Nord-West_II.jpg

Hallenbad/Sauna geschlossen!

Das Hallenbad und die Sauna

sind aufgrund Krankheit

vom 17.03.2023 bis einschließlich 21.03.2023

geschlossen!

Mikrozensus 2023

Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in unserer Gemeinde wurden für 2023 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2023 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent, in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken).

Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer/-innen informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus. Die Befragungen finden das ganze Jahr über statt und werden seit 2020 telefonisch durchgeführt.

Pressemitteilung_Mikrozensus_2023_gestartet.pdf

 

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028

Das Schöffenamt in Bayern

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 haben im Laufe des Jahres 2018 stattgefunden. Der Bewerbungsschluss für die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 ist am 07. April 2023. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich an ihre Wohnsitzgemeinde wenden. Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/das_sch%C3%B6ffenamt_in_bayern_stand_januar_2023.pdf

https://www.justiz.bayern.de/media/images/merkblatt_f%C3%BCr_sch%C3%B6ffen.pdf

Das hier bereitgestellte Bewerbungsformular ist verpflichtend zur Bewerbung für das Schöffenamt in Erwachsenensachen zu verwenden.

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/schoeffen/formular_bewerbung_sch%C3%B6ffe.docx

Mehr Informationen erhalten Sie hier:

Schöffen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)

Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern

Der Bezirk Oberbayern hat einen Sprechtag in Freising eingerichtet, hier werden Interessierte vertraulich und kompetent zu allen Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern beraten (ausführlichere Info erhalten Sie im angefügten Flyer).

Erreichbarkeit der Vor-Ort-Beratung:
Pflegestützpunkt Freising, Münchner Straße 4, 85354 Freising
Wir bieten Ihnen donnerstags eine offene Sprechzeit von 10 – 12 Uhr an.
Auch außerhalb dieser Sprechzeit stehen wir Ihnen am Donnerstag für Beratungstermine zur Verfügung. Bei Bedarf besuchen wir Sie auch zu Hause. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an: Telefon: 089 2198-21065 E-Mail: beratung-fs@bezirk-oberbayern.de
Ihr Kontakt für weitere Informationen: Bezirk Oberbayern Servicestelle, Prinzregentenstraße 14, 80538 München Telefon: 089 2198-21010, -21011 und -21012 E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de