Information Zählerstandsmeldung Gartenwasserzähler

Ab sofort können Sie nach Erhalt Ihrer Ablesekarte unter folgender Internetadresse den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers an uns melden:

https://wzko.komuna.net/Citizen/363

Diesen Service können Sie auch bequem per Smartphone über den QR-Code auf der Ablesekarte nutzen.

Zudem können Sie uns den Zählerstand auch gerne wie gewohnt per Post zukommen lassen.

 
Hinweis zum Datenschutz (Erfassung der Gartenwasserzählerkarten):
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Verwaltung die Fa. komuna GmbH (www.komuna.de), 84032 Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend auf die Systeme der komuna GmbH (wzko.komuna.net) verlinkt. Sie können sich anhand des Zertifikates davon überzeugen, dass Sie auf dem richtigen Server verlinkt wurden. Diese Online-Anwendung ist über das HTTPS-Protokoll verschlüsselt, die Schlüsselstärke beträgt je nach eingesetztem Browser 128-Bit bzw. 256-Bit.

Die erhobenen Daten werden zur Zuordnung der Zählernummer und dem Objekt (Straße, Hausnummer) von der Kommune an die Applikation Wasserzähler Online verschlüsselt zur komuna GmbH übertragen. Die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ist optional und wird nur für die entsprechende Benachrichtigungsmail benötigt. Ihre Daten (Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum) bleiben so lange gespeichert, bis sie durch das Hochladen neuer Daten überschrieben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Information zum Kinderreisepass ab 01.01.2024

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis, für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokument für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen.

Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung beispielsweise an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Das BMI weist allerdings darauf hin, dass sich Kinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, dass die Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und ein neues Dokument beantragt werden muss.

Quelle: Bundesministerium für Innern und Heimat

Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch wenn es in vieler Augen wieder viel zu schnell vergangen ist, das Jahr 2022 neigt sich schon bald dem Ende zu und wir befinden uns bereits mitten in der vorweihnachtlichen Adventszeit. Eine Zeit, in der zu Besinnlichkeit aufgerufen wird. Eine Zeit, einen Blick auf das Vergangene des letzten Jahres zu werfen und vielleicht auch mit dem gewissen Abstand über Vieles nochmals nachzudenken.

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Informationen zur Grundsteuerreform

Sehr geehrte Bürger*innen,

anbei finden Sie Informationen zur "Grundsteuerreform Bayern" .  Die Übersicht wurde den Komunen vom Bayerischen Landesamt für Steuern zur Verfügung gestellt.

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