Erhöhung der Gebühren für Gewerbean, -um und -abmeldung

Für Gewerbean-, um- und abmeldungen verlangt der Markt Nandlstadt Gebühren. Diese Gebühren werden auf der Grundlage der § § 14, 15 Absatz 1 und 55c Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2, Artikel 8 und Artikel 58 Gemeindeordnung (GO) und Artikel 1 Absatz 1 Sätze 1 und 3, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 1 Satz 1, Artikel 7 Absatz 1 Kostengesetz (KG) nach dem Kostenverzeichnis (KVz) erhoben.

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Website des Marktes barrierefrei!

Ein weiterer Schritt in der digitalen Entwicklung wurde mit der Anapssung der Websites des Marktes auf den sogenannten WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) Standard erreicht.

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Entsorgungskalender 2021

Entsorgungskalender 2021

Das Jahr geht mit Riesenschritten seinem Ende zu, und im Dezember steht die Verteilung des Entsorgungskalenders für das Jahr 2021 an.

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