Information zur Grundsteuerreform

Sehr geehrte Bürger*innen,

anbei finden Sie Informationen zur "Grundsteuerreform Bayern" .  Die Übersicht wurde den Komunen vom Bayerischen Landesamt für Steuern zur Verfügung gestellt.

Das Steuer- und Gebührenamt weist darauf hin, dass der Markt Nandlstadt nicht in das Verfahren zwischen Grundstückseigentümer/in und Finanzamt involviert ist und daher keine Beratung sowie Hilfestellung beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung möglich ist.

Aktuelle Information:
die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC sind jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet.

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden darauf hinzuweisen, dass die unter www.grundsteuer.bayern.de eingestellten Formulare lediglich am PC und nicht handschriftlich ausgefüllt werden dürfen.

 
Informationen zum Download:  Grundsteuer_Infoschreiben.pdf
Website:  https://www.grundsteuer.bayern.de/