Presseinformation zur Altholzentsorgung auf den Wertstoffhöfen im Landkreis

Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass möchten wir im Auftrag der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises eine Pressemeldung bekannt geben die sich auf die Entsorgung von Altholz auf den Wertstoffhöfen des Landkreises bezieht.

Presseinformation des Landkreises Freising  Altholzannahme_Wertstoffhof.pdf

 

Nachfolgend detailierte Informationen zur Kenntnisnahme


Altholz aus dem Außenbereich (Kategorie IV) darf als gefährlicher Abfall aus rechtlichen Gründen an den Wertstoffhöfen nicht angenommen werden (weder als Altholz noch als Restmüll)
Die Bürger sind zur Abgabe von Altholz aus dem Außenbereich an die Firma Wurzer zu verweisen.

Begründung: Die Rechtsgründe ergeben sich unmittelbar aus der Altholzverordnung und unserer Abfallwirtschaftssatzung.
Behandelte Hölzer aus dem Außenbereich mit der Klassifizierung A IV sind gemäß Altholzverordnung als gefährlicher Abfall mit der AVV-Nr. 17 02 04* einzustufen (vgl. hierzu insbesondere Anhang III zu § 5 Abs. 1 der AltholzV). Darüber hinaus ist die AVV-Nr. 17 02 04* auch nicht im Zertifikat des Heizkraftwerks München Nord (Müllverbrennungsanlage - MVA) enthalten, d.h. es darf dort nicht als Restmüll verbrannt werden.Eine Entsorgung von A IV-Hölzern über die MVA als Restmüll scheidet damit ebenfalls vollkommen aus! In § 11 Abs. 2 Nr. 1 Spiegelstrich 3 der Abfallwirtschaftssatzung ist klar aufgeführt, dass der Landkreis nur Altholz aus dem Innenbereich im Bringsystem (am Wertstoffhof) annimmt. Altholz der Kategorie IV (Außenbereich) aus Haushaltungen (z.B. Gartenzäune) fällt folglich als gefährlicher Abfall unter die Problemabfälle unserer Satzung nach § 11 Abs. 2 Nr. 3. Die hier aufgezählten Stoffe sind nicht abschließend, da die Aufzählung durch das Wort „insbesondere“ auch grundsätzlich noch eine Erweiterung auf andere gefährliche Abfälle zulässt. D.h. im Umkehrschluss: Altholz (Außenbereich der Kategorie IV) aus Haushaltungen unterliegen zwar grundsätzlich der Überlassungspflicht (weil es nach § 4 der Abfallwirtschaftssatzung nicht ausgeschlossen ist), aber als gefährliche Abfälle (Problemabfälle) dem Bringsystem (Firma Wurzer).



Nachfolgend für Sie nochmals als Download verfügbar das Merkblatt mit  der Übesicht der Altholzkategorienien :  Übersicht_Altholzkategorien.pdf