Bürgerpflicht - Hecken und Strauchrückschnitt

Wichtiger Strauch und Heckenrückschnitt


Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Markt Nandlstadt bittet alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet der Pflicht nachzukommen , Büsche, Bäume und Hecken, die in öffentliche Straßen und Wege hineinragen, zur Sicherheit aller Gemeindebürger zurückzuschneiden. Der Rückschnitt ist besonders wichtig, wo Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen, Straßennummernschilder und Straßenlaternen beeinträchtigen. Auch an Straßeneinmündungen nehmen Zweige oftmals die erforderliche Sicht, was zu erheblichen Verkehrsgefährdungen führen kann. Bitte sorgen Sie im eigenen Interesse dafür, dass bis zur Durchgangshöhe von 2,50 Metern - auch bei Nässe - keine Zweige über den Zaun hängen. Durchfahrtshöhe 4,50  Metern.