Wilde Abfallentsorgung und Sperrmüll im Markt
Leider kommt es derzeit wieder vermehrt zu wilder Hausmüllentsorgung in den öffentlichen Mülleimern des Marktes.
Der Markt Nandlstadt weist deshalb erneut darauf hin:
Es ist nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen. Das gilt auch für Müll, der in Gewerbebetrieben anfällt. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.
Werfen Sie Hausmüll in einen öffentlichen Abfalleimer, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit Bußgeldern belegt werden.
Ferner bittet der Markt Nandlstadt das Abstellen von "Zu verschenken"-Kisten an öffentlichen Bushaltestellen, sowie auf öffentlichem Grund zu unterlassen.Sperrmüll auf öffentlichem Grund abzustellen, ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.
ILLEGALE GRÜNGUT ENTSORGUNG
Die Pflege der öffentlichen Grünflächen obliegt den Mitarbeitern des Bauhofs. Es ist sicherlich auch im Interesse aller Gemeindebürger, dass diese Flächen gepflegt werden. Leider wird vermehrt festgestellt, dass auf öffentlichen Grünflächen Grün- und Schnittgut aus privaten Gärten entsorgt wird. Eine ordnungsgemäße Pflege ist somit nicht mehr möglich! Der Markt Nandlstadt appelliert hier an den gesunden Menschenverstand diese Abfälle sachgemäß über den Wertstoffhof und/oder die Biomülltonne zu entsorgen. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine Ordnungswidrigkeit die mit Bußgeldern geahnet wird.