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Lärmschutzverordnung
Der Markt Nandlstadt hat keine eigene Lärmschutzverordnung. Zuständig ist die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Freising.
Hier das Wichtigste:
Nachtruhe ist von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr.
Für Wohngebiete gilt, dass Geräte und Maschinen (z. B. Rasenmäher, Rasentrimmer, tragbare Motorkettensägen, Heckenscheren, Beton- und Mörtelmischer) an Sonn- und Feiertagen gar nicht und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und -sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: | 8 – 12 Uhr | |
Donnerstag | 14 - 18 Uhr | |
AKTUELL |
Für das Bürgerbüro (Passamt) und das Standesamt ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig. |
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Für alle Anliegen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit telefonisch gerne zur Verfügung. |
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