Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028

Das Schöffenamt in Bayern

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 haben im Laufe des Jahres 2018 stattgefunden. Der Bewerbungsschluss für die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 ist am 07. April 2023. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich an ihre Wohnsitzgemeinde wenden. Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/das_sch%C3%B6ffenamt_in_bayern_stand_januar_2023.pdf

https://www.justiz.bayern.de/media/images/merkblatt_f%C3%BCr_sch%C3%B6ffen.pdf

Das hier bereitgestellte Bewerbungsformular ist verpflichtend zur Bewerbung für das Schöffenamt in Erwachsenensachen zu verwenden.

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/schoeffen/formular_bewerbung_sch%C3%B6ffe.docx

Mehr Informationen erhalten Sie hier:

Schöffen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)