Bürgerpflicht - Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Bürgerpflicht – Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Das Bauamt des Marktes Nandlstadt bittet alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet ihrer Pflicht nachzukommen, Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Grundstücksbepflanzungen, die in den Verkehrsraum von öffentlichen Straßen und Wegen hineinragen, mindestens bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Bitte sorgen Sie auch im eigenen Interesse dafür, dass bis zu einer Durchgangshöhe von 2,50 m über dem Gehweg und einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m über der Fahrbahn (auch bei Nässe) keine Äste und Zweige Ihrer Grundstücksbepflanzung in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Der Rückschnitt ist insbesondere auch notwendig, wo Äste und Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Straßenlaternen beeinträchtigen. Ebenso an Straßeneinmündungen bitten wir um Freihalten der notwendigen Sichtdreiecke, um erhebliche Verkehrsgefährdungen zu vermeiden.
Alle Grundstückseigentümer, die zukünftig Grundstücksbepflanzungen anlegen, bitten wir um Einhaltung der gesetzlichen Mindestpflanzabstände zur Grundstücksgrenze. Bei Pflanzen mit einer voraussichtlichen Höhe von bis zu 2,00 m ist ein Pflanzabstand von mindestens 50 cm einzuhalten. Bei Pflanzen mit einer voraussichtlichen Höhe von über 2,00 m ist ein Pflanzabstand von mindestens 2,00 m einzuhalten. Durch vorausschauende Pflanzung und regelmäßige Pflege kann einem Einwachsen der Äste und Zweige in den öffentlichen Verkehrsraum vorgebeugt werden.
Der Markt Nandlstadt bedankt sich im Voraus für Ihr entgegengebrachtes Verständnis und die aufgebrachten Mühen. Es geht um unser aller Sicherheit im Straßenverkehr.