Für den Versand der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 22.03.2026 gibt es verschiedene Varianten:

 

  1. Bei der Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl war der Haken bei Stichwahl automatisch gesetzt. Wer hier nichts verändert hat, bekommt seine Briefwahlunterlagen zugesandt, sobald uns die Stimmzettel vorliegen.

 

  1. Wer bei der Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl den Haken bei Stichwahl entfernt hat, hat von uns ein Hinweisblatt bekommen, dass die Wahlbenachrichtigung für eine mögliche Stichwahl seine Gültigkeit behält. Hier muss ein neuer Antrag gestellt werden, falls Briefwahlunterlagen gewünscht sind.

 

  1. Wer die Briefwahlunterlagen mit dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins in Papierform beantragt hat, hatte die Möglichkeit, ein Kreuz für die Übersendung der Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Stichwahl zu setzen. Wurde dieses Kreuz gesetzt, muss nichts weiter unternommen werden. Die Briefwahlunterlagen werden automatisch zugesandt, sobald uns die Stimmzettel vorliegen.

 

  1. Wer die Briefwahlunterlagen mit dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins in Papierform beantragt hat und das Kreuz für die Übersendung der Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl nicht gesetzt hat, hat von uns mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl eine neue Wahlbenachrichtigung erhalten. Hier muss ein neuer Antrag gestellt werden, falls Briefwahlunterlagen gewünscht sind.

 

  1. Wählen im Urnenwahllokal ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Es reicht das Vorzeigen des Personalausweises.
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