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Kinderbetreuung

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Der Markt Nandlstadt hat keine eigene Lärmschutzverordnung. Zuständig ist die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Freising.

Hier das Wichtigste:
Nachtruhe ist von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr.
Für Wohngebiete gilt, dass Geräte und Maschinen (z. B. Rasenmäher, Rasentrimmer, tragbare Motorkettensägen, Heckenscheren, Beton- und Mörtelmischer) an Sonn- und Feiertagen gar nicht und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und -sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen.

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