In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2026 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.

Auch in unserer Gemeinde wurden Anschriften für den Mikrozensus 2026 ausgewählt. Die an diesen Anschriften wohnenden Haushalte erhalten im Laufe dieses Jahres eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung. Die Teilnahme kann im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach § 13 MZG Auskunftspflicht. Der Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.

Für weitere Informationen öffnen Sie bitte die Anlage oder klicken Sie auf folgenden Link:

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm004/index.html

004_2026_42_A_Mikrozensus

 
 

Kommunalwahlen 2026

Hier geht es zum ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für die Kommunalwahlen am 08. März 2026

Beachten Sie bitte, dass die Erteilung von Wahlscheinen und der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar 2026 möglich ist.

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