Ausgabe von FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Die Corona-Pandemie bedroht vor allem die Gesundheit älterer und pflegebedürftiger Menschen. Sie möglichst gut zu schützen und unser Gesundheitssystem stabil zu halten, fordert derzeit unsere ganze Gesellschaft stark heraus.


Zu den Menschen, auf die das besonders zutrifft, gehören die vielen pflegenden Angehörigen in Bayern. Ohne deren Einsatz wäre die Versorgung der etwa 380.000 zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen nicht zu bewältigen.Ergänzend zu den bisherigen Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige, Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in stationären Einrichtungen stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege deshalb pflegenden Angehörigen eine Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.

Ab KW 4 können die FFP2-Masken für pflegende Angehörige abgeholt werden.
Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Die Ausgabe erfolgt in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person.

Es werden jeweils drei Masken an die Hauptpflegeperson ausgegeben.
Zur Abholung ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der/des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung vorzulegen.

Wir bitten alle Anspruchberechtigten zwingend vorab um eine kurze telefonische Anmeldung unter 08756 9610 13 um die Übergabe für Sie und unsere Mitarbeiter möglichst einfach und sicher zu organisieren.